Mit Erhalt der Bestallungsurkunde durch den Vertreter des Innenministeriums M-V 1995 ist Herr Sven Anders Träger eines öffentlichen Amtes und somit befugt, Tatbestände an Liegenschaften mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Diese Befugnis befähigt ihn, Liegenschaftsvermessungen aller Art auszuführen und beim Katasteramt zur Übernahme einzureichen.
Aufgabenrahmen
- Zerlegungsvermessungen
- Grenzfeststellungen/Grenzwiederherstellungen
- Abmarkungen
- Sonderungen
- Beglaubigungen von Lageplänen nach §7 BauVorlVO (Amtlicher Lageplan)
- Gebäudeeinmessungen
- Nutzungsarteneinmessungen
- Grenzbescheinigungen
- Beglaubigung von grundbuchlichen Vereinigungs-, Teilungs- und Bestandteilezuschreibungsanträgen
- Beglaubigung von Verschmelzungsanträgen (Kataster)
Zur Beantragung obengenannter Leistungen wenden Sie sich bitte direkt an eines der der beiden Büros in Zinnowitz oder Greifswald.

