Katastervermessung

Hoheitliche Katastervermessung
Mit Erhalt der Bestellungsurkunde durch den Vertreter des Innenministeriums MV 1995 (Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders) und 2013 (Dipl.-Ing. (TU) Annett Frank) sind die zwei Geschäftsführer, jeder für sich alleine, Träger eines öffentlichen Amtes und somit befugt, Tatbestände an Liegenschaften mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Diese Befugnis befähigt sie, Liegenschaftsvermessungen aller Art auszuführen und beim Katasteramt zur Übernahme einzureichen.

  • Aufgabenrahmen
  • Zerlegungsvermessungen
  • Grenzfeststellungen/Grenzwiederherstellungen
  • Abmarkungen
  • Sonderungen
  • Beglaubigungen von Lageplänen nach §7 BauVorlVO (Amtlicher Lageplan)
  • Gebäudeeinmessungen
  • Nutzungsarteneinmessungen
  • Grenzbescheinigungen
  • Beglaubigung von grundbuchlichen Vereinigungs-, Teilungs- und Bestandteilezuschreibungsanträgen
  • Beglaubigung von Verschmelzungsanträgen (Kataster)

Zur Beantragung obengenannter Leistungen wenden sie sich bitte direkt an einen der zwei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.