Kompetenzen | Hoheitliche Katastervermessung

Mit Erhalt der Bestellungsurkunde durch den Vertreter des Innenministeriums MV 1995 (Dipl.-Ing. (FH) Anders) bzw. 2007 (Dipl.-Ing. (TU) Böhne) sind die beiden Geschäftsführer, jeder für sich alleine, Träger eines öffentlichen Amtes und somit befugt, Tatbestände an Liegenschaften mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Diese Befugnis befähigt sie, Liegenschaftsvermessungen aller Art auszuführen und beim Katasteramt zur Übernahme einzureichen.

Aufgabenrahmen:

• Zerlegungsvermessungen
• Grenzfeststellungen
• Sonderungen
• Beglaubigungen von Lageplänen nach §7 BauVorlVO (Amtlicher Lageplan)
• Gebäudeeinmessungen
• Nutzungsarteneinmessungen
• Grenzbescheinigungen
• Beglaubigung von grundbuchlichen Vereinigungs-, Teilungs- und Bestandteilezuschreibungsanträgen
• Beglaubigung von Verschmelzungsanträgen (Kataster)

Zur Beantragung obengenannter Leistungen wenden sie sich bitte direkt an einen der beiden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
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Vermessung Vorpommern
Büro Greifswald . Am Gorzberg, Haus 14 . 17489 Greifswald . Fon (03834) 51 49 47 - 0 . Fax (03834) 51 49 47 - 16 . Email greifswald@vermessung-vorpommern.de